Service

Arbeitswelt


SVA-Lohnumfrage 2016 zu den MPA-Löhnen

Der SVA hat in 13 seiner regionalen Sektionen eine Umfrage zu den aktuellen MPA-Löhnen durchgeführt und gegen 1'000 Fragebogen erfasst. Ergebnis: Die effektiven Marktlöhne weichen zum Teil frappant von den Lohnempfehlungen der kantonalen Ärztegesellschaften ab. Für MPA gut zu wissen, wie sie sich selbst einstufen können, für Ärztinnen und Ärzte wichtig, zu erfahren, zu welchen Bedingungen sie eine neue Mitarbeiterin einstellen können. Die vom SVA lange angesprochene fehlende Transparenz über die effektiv bezahlten Löhne ist damit hergestellt.

Download Auswertung der Lohnerhebung, Begleitbericht zur Lohnerhebung 

 

SVA-Lohnumfrage 2017 zu den MPK-Löhnen
 

Der SVA hat bei den bisherigen Absolventinnen der MPK-Berufsprüfung praxisleitender Richtung eine Lohnumfrage durchgeführt, um Transparenz in die aktuell bezahlten Löhne zu schaffen. Bei den Absolventinnen klinischer Richtung wird eine solche Umfrage erst Sinn machen, wenn klare tarifarische Vorschriften über die Abgeltung der Beratungstätigkeit der MPK am Patienten geschaffen sind.

Download Auswertung

Lohnempfehlungen
 

Die Lohnempfehlungen für ausgelernte MPA und für Lernende werden von den Kantonalen Ärztegesellschaften erlassen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei Lohnverhandlungen und Einstellungsgesprächen und sind nicht verbindlich. Download der Empfehlungen hier.
 

Arbeitsvertrag

 
Der SVA gibt gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband FMH einen Musterarbeitsvertrag heraus. Dieser kann direkt über die FMH-Webseite ausgedruckt werden. Der SVA empfiehlt seinen Mitgliedern, beim Vertragsabschluss auf der Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags zu bestehen und keine selbstredigierten Verträge zu akzeptieren.

Arbeitszeitkontrolle


Die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen und die entsprechenden Unterlagen und Verzeichnisse während mindestens fünf Jahren aufzubewahren, ist gesetzlich verankert (Arbeitsgesetz und Verordnung 1 dazu). Die entsprechenden Bestimmungen gelten seit rund 15 Jahren für alle Betriebe in der Schweiz, damit natürlich auch für Arztpraxen. Allerdings sind sich die wenigsten Arbeitgeber dieser Verpflichtung bewusst.
 
Das Gesetz lässt den Arbeitgebern die Auswahl des Erfassungsinstrumentariums frei. Nachdem die seit Jahrzehnten bekannten Stempelautomaten aus der Mode gekommen sind, bietet sich neben der schriftlichen Erfassung der digitale Weg an. Auf dem Markt können über das Internet verschiedenste Softwarelösungen mit mehr oder weniger komfortabler Anwendung und zu unterschiedlichen Preisen gekauft werden. Der SVA bietet nun für Arztpraxen ein kostenloses Excel-Tool zum Download über seine Webseite www.sva.ch (Service) an. Die Applikation ist selbsterklärend und verlangt zum Betrieb ein installiertes Excel aus der Microsoft Office-Familie. Erfasst werden die Soll-Arbeitszeit pro Tag sowie die entsprechenden Anfangs- und Schlusszeiten am Vormittag und Nachmittag. Die Applikation errechnet daraus die Präsenzzeit und im Vergleich mit der Soll-Arbeitszeit allfällige Überstunden oder Kompensationszeiten. Gleichzeitig ist die Kontrolle der Ferientage beziehungsweise des Ferien-Restbestands im Kalenderjahr möglich. Der tägliche Erfassungsaufwand ist minim.
 
Die Applikation entspricht den gesetzlichen Vorgaben an die Aufzeichnungspflicht und ermöglicht gleichzeitig die saubere Kontrolle von geleisteten Überstunden und deren Kompensation, aber auch die Abrechnung von Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn. Damit erhalten auch die Arbeitsvertrags-Parteien ein Instrument, um die Überstunden nachzuvollziehen. Voraussetzung für den späteren Nachweis ist, dass jeweils die Aufzeichnungen eines Monats ausgedruckt und durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin visiert werden. Download Zeiterfassungs-Kontrolle
 

Rechtsauskünfte

 
Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Anwälte im Zentralsekretariat in Bern sind spezialisiert im Arbeitsrecht und bieten Ihnen einen telefonischen Beratungsdienst für alle Rechts- und Ausbildungsfragen (u.a. Arbeitsrecht, Grundbildung, Wiedereinstieg, usw.), für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder oder Ärztinnen und Ärzte gegen Rechnung nach Zeitaufwand. Es werden keine schriftlichen oder E-Mail-Auskünfte erteilt.
 

Schlichtungsstelle

 
Für Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag stellen SVA und FMH gemeinsam eine unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung, die von Medizinischen Praxisassistentinnen über das SVA-Zentralsekretariat und von Ärztinnen und Ärzten über das FMH-Generalsekretariat angerufen werden kann. Die Schlichtungsstelle prüft in einem schriftlichen Verfahren die Standpunkte beider Parteien und erstellt einen Einigungsvorschlag. Die Schlichtungskosten werden durch SVA und FMH getragen. Download des Schlichtungsreglements

Schnupperlehrstellen

 
Der SVA und die FMH unterhalten gemeinsam ein gesamtschweizerisches Schnupperlehrstellen-Verzeichnis für die Ausbildung von Medizinischen Praxisassistentinnen. Die im Verzeichnis aufgeführten Arztpraxen erklären sich bereit, nach Absprache Schülerinnen im Stadium der Berufswahl zu einer Schnupperlehre aufzunehmen und einen Einblick in die Berufsarbeit der Medizinischen Praxisassistentin zu gewähren. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird empfohlen, eine Schnupperlehrstelle ausserhalb des eigenen Wohnorts auszusuchen. Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass auch für die Schülerinnen die strafrechtlichen Vorschriften über das ärztliche Berufsgeheimnis gelten für alle Wahrnehmungen, die im Rahmen der Schnupperlehre in der Arztpraxis gemacht werden. Das Verzeichnis ist als PDF-Dokument auf der FMH-Homepage einsehbar. Bitte klicken Sie hier.

 
Stellensuche

www.praxisstellen.ch betreibt in Zusammenarbeit mit dem SVA im Internet ein Stellenportal für medizinisches Praxispersonal.
 

Aushilfsangebote und Vertretungen

 
Stehen Sie kurzfristig für Vertretungen und Aushilfen in einer Arztpraxis zur Verfügung? Platzieren Sie Ihr Angebot unter Temporäreinsätze. Nach zwei Monaten erfolgt eine automatische Löschung. Muss der Eintrag vorher gelöscht oder angepasst werden, dann senden sie bitte ein E-mail an das Zentralsekretariat.

 
Personalselektion

 
Im Praxisalltag kann Personalselektion, insbesondere die Auswahl einer geeigneten Lernenden, die Arbeitgeber und die bei der Auswahl mitwirkenden MPA immer wieder vor Probleme stellen. Ein in Zusammenarbeit zwischen der Margrit und Ruth Stellmacher-Stiftung und dem Institut für Psychologie der Universität Bern erstellter Leitfaden hilft, eine bessere Strukturierung zu erreichen, damit Fehlbesetzungen und Lehrabbrüche vermieden werden können. Zu jedem der Selektionsschritte bestehen Unterlagen und Hilfsmittel für deren Auswertung. Diese stehen über die FMH-Webseite ("Personalselektion") zum Download bereit.
 
 

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