Bildung

Modul Praxismanagement

 

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Die Absolvent/-innen des Moduls sind fähig, organisatorische und betriebswirtschaftliche Abläufe in der Praxis einzuschätzen, zu steuern und zu optimieren. Sie setzen Grundsätze des Praxismanagements um und sind befähigt, einfache arbeitsrechtliche Fragen zu beantworten.

Kursinhalte

Unternehmensmodelle und -konzepte;
Rechte und Pflichten der Berufsbildenden und Lernenden nach OR, sowie der Arbeitgebenden und -nehmenden nach OR und ArG;
Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge, die für die Wahl der Organisationsform, der Unternehmensform und der Unternehmensziele massgebend sind;
Verschiedene Organisationsformen und ihre betriebliche Situation;
Beurteilung der Notwendigkeit einer optimalen Ablauforganisation und die darauf ausgerichteten Prozesse aus strukturellen Gegebenheiten der Aufbauorganisation;
Notwendige Organisationshilfsmittel (Organigramm, Stellenbeschreibung, Pflichtenheft, Funktionendiagramm);
Geeignete Massnahmen zur Reorganisation aufgrund veränderter Zielsetzungen und Umweltbedingungen;
Erkennung von Konflikten und Einleiten von Massnahmen zur Verbesserung;

Kursleitung

Schütz Doris, Leiterin Bildungswesen SVA

Referierende

Klaue Tim, Betriebswirt FH Furtwangen, Hochschule für Technik und Wirtschaft;  SVEB I, Ausbildner für Ausbildende
Oppikofer Sandra, Dozentin Weiterbildungen im gesundheitlichen Bereich, CAS Coaching, Ausbilderin FA

Teilnehmerzahl

Mindestens 10, maximal 24 Teilnehmende

Kurskosten

SVA-Mitglieder: CHF 1600.-
Nicht-SVA-Mitglieder: CHF 1900.-
Inkl. Lehrmittel, digitale Lernplattform, Prüfungsgebühren Modulzertifikat

Anmeldung

Online-Anmeldung

Betreffend Absage der Teilnahme oder Nichterscheinen zum Seminar gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SVA.

Information

sekretariat@sva.ch

Anmeldeschluss

30 Tage vor Seminarbeginn

Das Modul ist Teil des Modulbaukastens der OdA Berufsbildung Medizinische Praxisassistentin als Teilabschluss für die Berufsprüfung Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator (Unter Vorbehalt der Erfüllung der Zulassungsbedingungen gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung ) mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.