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Berufsbildnerinnenkurse

 

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Kursanmeldung Berufsbildnerkurse für Ärztinnen und Ärzte



Gemäss Berufsbildungsgesetz haben die Berufsbildnerinnen einen Berufsbildnerinnen-Kurs zu absolvieren. Dieses Obligatorium gilt auch für die Arztpraxis, sobald Medizinische Praxisassistentinnen ausgebildet werden.
Der SVA bietet Berufsbildnerinnen-Kurse in den Kantonen Zürich, Bern, Aargau, Glarus, Graubünden und wiederholt in St. Gallen an. Diese werden in Zusammenarbeit mit der für die Kursorganisation behördlich anerkannten apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner und/oder dem WBZ Lenzburg durchgeführt.
Da der Kursausweis für Berufsbildnerinnen in der ganzen Schweiz Gültigkeit hat, spielt es keine Rolle, in welchem der Angebotskantone Sie den Kurs besuchen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen zu den Kantonen im Abschnitt „Kosten“.
Die FMH bietet für ihre Mitglieder zurzeit keine eigenen Kurse an.

Kursziele

Die Ausbildnerinnen von Medizinischen Praxisassistentinnen sollen in konzentrierter, systematischer Form diejenigen Informationen und Kenntnisse erhalten, die sie zur Betreuung und Ausbildung der Lernenden benötigen. Das Kursprogramm entspricht dem Rahmenlehrplan des BBT.

Kursdauer

40 Lektionen, aufgeteilt auf 5 Kurstage.

Kursinhalte

Umgang mit Lernenden, Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung, Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Lernen und Instruieren, Führen, Konflikte angehen und lösen, Suchtprävention und Arbeitssicherheit, Rahmenbedingungen der Berufsbildung.

Kursausweis

An Absolventinnen mit regelmässigem Kursbesuch (es müssen gemäss Berufsbildungsgesetz zwingend alle Lektionen besucht sein) wird der offizielle Ausweis für Berufsbildnerinnen abgegeben.
Dieser Ausweis wird beim Kantonalen Berufsbildungsamt des Arbeitsorts registriert (geben Sie also unbedingt Ihre AHV-Nr. in der Anmeldung an).
Er ist in der ganzen Schweiz gültig (unabhängig davon, in welchem Kanton man den Kurs besucht hat!). Fehlende Stunden müssen in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Die Berufsbildnerinnen-Qualifikation gilt als Zulassungskriterium zur Berufsprüfung Medizinische Praxiskoordinatorin.

Lehrmethoden

Gruppenarbeiten, Fallstudien, Rollenspiele, Referate

Kurskosten

Kanton Aargau (Durchführung durch WBZ Lenzburg im Auftrag von apprendo gmbh):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nichtmitglieder)
In den Preisen inbegriffen sind neben dem Handbuch für Berufsbildnerinnen auch 5 Mittagessen im Wert von Fr. 110.-.
Für Berufsbildner/innen, die im Kanton Aargau wohnen, subventioniert der Kanton die im Kanton Aargau durchgeführten Kurse mit CHF 100.-. Diese Subventionen sowie allfällige weitere Vergünstigungen werden Ihnen nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Kanton Bern (Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Subventionen für den Kanton Bern sind weiterhin in Abklärung. Bis heute unterstützt der Kanton Bern die Berufsbildnerinnen-Ausbildung nicht! Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden sie nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden und Uri
(Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):

Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Die Kantone LU, OW, NW und UR subventionieren die in der Ausbildungsregion Zentralschweiz durchgeführten Kurse für diejenigen Berufsbildnerinnen, die in diesen Kantonen arbeiten (Arbeitsort in LU = CHF 100.-, Arbeitsort in OW, NW oder UR = CHF 400.-). Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Kanton Glarus (Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Der Kanton Glarus unterstützt Berufsbildnerinnen aus Glarner-Betrieben für Kurse, die im Kanton Glarus durchgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich auf Gesuch mit bis zu 200.-. Das Gesuch ist nach dem Kurs zusammen mit einer Kopie des Kursausweises direkt an das Amt für Berufsbildung Glarus einzureichen.
Über Subventionsanspruch und Höhe entscheidet das Amt auf Anfrage individuell.
Der Kurs im Kanton Glarus wird mit dem Kurs für den Kanton Graubünden gekoppelt in Chur durchgeführt.
 
Kanton Graubünden (Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Subventionen für den Kanton Graubünden sind weiterhin in Abklärung. Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden die TeilnehmerInnen individuell informiert.
Der Kurs im Kanton Graubünden wird mit dem Kurs für den Kanton Glarus gekoppelt in Chur durchgeführt.

Kanton Solothurn (Unabhängig von Durchführungsort und Durchführungsanbieter):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Solothurn arbeiten, subventioniert der Kanton den Kursbesuch mit CHF 250.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Kanton St. Gallen (Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Bis heute unterstützt der Kanton die Berufsbildnerinnen-Ausbildung durch apprendo gmbh nicht!
Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden sie nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Kanton Zürich (Durchführung durch apprendo gmbh, berufs- und praxisbildner):
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 660.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 760.- (für Nicht-SVA-Mitglieder)
Inbegriffen sind alle Unterlagen, die gemäss kantonaler Regelung abgegeben werden müssen.
Das Handbuch für Berufsbildnerinnen wird nicht mehr zwingend abgegeben und ist deshalb in den Kurskosten nicht mehr inbegriffen. Berufsbildnerinnen, die ein Exemplar beziehen wollen, haben dieses separat zu bezahlen.
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Zürich arbeiten, subventioniert der Kanton den Kursbesuch mit CHF 250.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.

Teilnahmevoraussetzungen

Gelernte MPA, Arztgehilfinnen DVSA mit Röntgenberechtigung; Pflegefachfrauen, Medizinische Laborantinnen und Fachfrauen für medizinisch technische Radiologie, die empfohlenerweise mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld der MPA gearbeitet haben; Ärztinnen und Ärzte. Die Teilnehmerzahl ist auf minimal 14 und maximal 22 (in Bern 20) pro Kurs begrenzt.

Anmeldung

Online-Anmeldung

Information

SVA-Zentralsekretariat
sekretariat@sva.ch

Betreffend Absage der Teilnahme oder Nichterscheinen zum Seminar gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SVA.